Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist da.

Die wichtige Frage ist, ob mit dem neuen Gesetz ein Neustart gelingen kann.
ESG-Sanierung
Max Meran
,
Frankfurt am Main
am
20.05.2025

Wir müssen es sagen: endlich ist das neue Gesetz da. Die vielen Vereinfachungen bieten der Immobilienwirtschaft den Raum, den sie zum Wachsen braucht: Es ermöglicht uns, effizienter und flexibler zu agieren.

Besonders froh sind wir über einen Passus. Er besagt, dass Dinge nun ohne eine Unterschrift auf Papier abgewickelt werden können. Gerade im Gewerbeimmobiliensektor, wo Verträge oft sehr spezifische Bedingungen enthalten, ist das eine Erleichterung, die uns jetzt richtig viel Zeit spart. Aber es kommt noch besser!Denn wer sich einmal mit ESG-Sanierungen befasst hat, weiß, dass jede Form von Vereinfachung hier notwendig ist. Wer Solaranlagen auf Dächer baut und Wärmepumpen installiert, befindet sich schnell im Dickicht der Verordnungen aller Verwaltungsebenen wieder.Jetzt sehen wir mit dem neuen Gesetz endlich vereinfachte Bau- und Genehmigungsverfahren. Das heißt, wir können schneller, effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand nicht nur an der finanziellen, sondern auch an der klimatechnischen Effizienz der Immobilien arbeiten.

Weniger Bürokratie bedeutet kürzere Bauzeiten. Kürzere Bauzeiten bedeuten niedrigere Kosten. Und das bedeutet natürlich, dass sich viel mehr Entwickler für eine ESG-Sanierung entscheiden werden. Das ist wichtig, weil der Immobiliensektor für 30 Prozent der CO₂-Emissionen verantwortlich ist.Für viele Bestandshalter aber noch wichtiger: Wenn sie wollen, dass ihre Immobilien auch weiterhin rentabel sind, müssen sie sie aktiv managen. Die neue Gesetzgebung erleichtert das – sie ist nicht nur ein klimatechnischer, sondern auch ein wirtschaftlicher Gewinn.Wir wiederholen uns, aber: Das neue Gesetz ist ein gutes Zeichen für die Immobilienwirtschaft.

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